NEU:  die Heilpraktikertätigkeit muss schriftlich mitgeteilt werden

Ende letzten Jahres hat auch der Niedersächsische Landtag das "Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes, des Kammergesetzes für die Heilberufe in der Pflege, des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst, des Niedersächsischen Gesetzes über die Ausübung des Hebammenberufs und des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes" beschlossen (Nds. GVBl. Nr.: 24/2019, ausgegeben am 20.12.2019, vom 17. Dezember 2019). *§ 7 a: Heilpraktikerwesen (Seite 419 – in diesem PDF auf Seit 9)* Heilpraktiker in Niedersachsen und anderen Ländern müssen ab sofort ihre Tätigkeit dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt in dessen oder deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll, schriftlich anzeigen. Wer bereits vor dem 1. Januar 2020 eine solche Tätigkeit ausgeübt hat, hat die Anzeige bis zum 1. März 2020 zu erstatten. Dies gilt für alle Berufe im Geltungsbereich des Heilpraktikergesetzes, also auch HpPsych und sektorale Hps.
 
Hier folgt das Anmeldeformular für Praxis in Niedersachsen, das zusammen mit einer Kopie der Erlaubnis an die Adresse gesendet werden sollte.


Wie mir Frau Ehlert vom Gesundheitsamt bestätigte,

kann man das Anmeldeformular mit einer Kopie der Heilerlaubnis per email an:


Heilpraktiker@region-hannover.de senden.
 
Sonst schriftlich an:
 
Fachbereich GesundheitRegion Hannover
Heilpraktikererlaubnisse für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover

Frau Stille, Team 5306

Weinstraße 2
30171 Hannover
Tel.: +49 511 616-43268

 

 


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Anmeldung HP Formblatt 01 2020.pdf
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Staatsvertrag Niedersachsen Art. 3.pdf
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